Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Anmietung von Limousinen sowie die Beförderung von Personen durch Swiss Luxury Limousines.
Zusätzliche Nebenleistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbracht.
Ein Vertrag über die Erbringung von Beförderungsdienstleistungen kommt nur dann zustande, wenn der Termin und der Vertragsinhalt durch Swiss Luxury Limousines schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurden.
Nicht inbegriffen sind:
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Mehrkilometer außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs
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Übernachtungen des Fahrers
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Parkgebühren
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Tunnel-, Maut- und Autobahngebühren außerhalb der Schweiz
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Spesen für nicht vereinbarte Sonderansprüche der Kunden
Die Anzahl der Gepäckstücke und Skiausrüstungen muss vor der Abholung angegeben werden.
Tiere (z. B. Hunde, Katzen) dürfen nur in einer geeigneten Transportbox befördert werden.
Stornierungsbedingungen
Eine bestätigte Reservierung kann unter folgenden Bedingungen storniert werden:
✔ Bis 7-14 Tage vor Fahrtbeginn → 80% Gebühren
✔ Weniger als 7 Tage → 100 % des Auftragswerts als Stornogebühr
⚠ Während des World Economic Forum gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.
Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) und beinhalten 8.1 % Mehrwertsteuer.
Haftung
Swiss Luxury Limousines übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt, insbesondere durch:
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Naturereignisse (z. B. extreme Wetterlagen)
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Verkehrsstörungen (z. B. Staus, Straßensperrungen)
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Fahrzeugpannen oder Unfälle
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Fehlangaben durch den Kunden (z. B. falsche Abhol- oder Zielinformationen)
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Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen
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Infektion Schutz Massnahmen
Haftung des Kunden
✔ Alle Limousinen sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Rauchen ist strengstens untersagt.
✔ Starke Verschmutzungen werden dem Kunden nach Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.
Arbeits- und Ruhezeiten
Zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV 2) kann es erforderlich sein, einen zweiten Fahrer einzusetzen.
Maximale Lenkzeit pro Tag: 9 Stunden
Maximale Arbeits- und Präsenzzeit: 13 Stunden (in Ausnahmefällen 15 Stunden)
Diese gesetzlichen Vorgaben müssen strikt eingehalten werden.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.